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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§ 1 Geltungsbereich
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1
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Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen.
Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen
oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in
Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Diese Geschäftsbedingungen finden keine Anwendungen auf Verbraucher.
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2
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Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden,
auch wenn sie zeitlich später verwendet oder uns ausdrücklich bekannt gemacht werden, ohne schriftliche
Zustimmung nur insoweit Vertragsbestandteil, als sie den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht
widersprechen.
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§ 2 Vertragsschluss
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1
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Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen aufgrund von
Weiterentwicklungen oder Verbesserungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des
Zumutbaren vorbehalten. |
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2
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Mit Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir
sind berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns
anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt
werden.
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3
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Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung
durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist,
insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Waren unverzüglich informiert. Die Gegenleistung
wird unverzüglich zurückerstattet.
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4
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Rahmenverträge und Aufträge mit längeren
Lieferfristen können teilweise oder komplett von uns storniert werden, falls das
Produkt nicht mehr herstell- oder lieferbar ist. Sofern möglich liefern wir die ausstehende
Restmenge, die der Kunde unverzüglich in einer Lieferung abnehmen wird.
Alle weiteren Ansprüche sind damit abgegolten.
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§ 3 Preise
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1
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Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten alle Preise ab
Werk zzgl. Mehrwertsteuer, Versand, Verpackung und ggf. anfallender gesetzlicher Abgaben und Steuern.
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2
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Zum Zeitpunkt der Lieferung kann eine Anpassung der bereits angezeigten Euro-Preise
aufgrund der Volatilität des EUR/USD Wechselkurses um mehr als 3% und/oder bei veränderten technischen
Spezifikationen der Produkte erfolgen.
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3
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Ebenfalls vorbehalten ist eine Preisanpassung von max. 5% aufgrund geänderter
Herstellung oder Belieferung der Ware, falls Auftrags- und Lieferzeitpunkt mehr als 4 Wochen auseinander liegen.
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§ 4 Eigentumsvorbehalt
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1
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Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur
vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist
berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des Brutto-Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen
einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung
ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungspflichten
nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. |
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2
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Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und Auftrag für
uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen
Sache das Miteigentum im Verhältnis der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten
Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
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3
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Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln; sofern Wartungs- oder Inspektionsarbeiten
durchzuführen sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig von fachkundigen Personen durchführen zu lassen.
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4
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Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware sowie etwaige
Beschädigungen oder Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie
den Wechsel des eigenen Sitzes hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
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§ 5 Zahlungsbedingungen und Vergütung
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1
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Der Rechnungsbetrag ist rein netto
spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt zu bezahlen,
oder entsprechend individueller Vereinbarung.
Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Kosten
für Zahlungsabwicklung hat der Kunde zu tragen. |
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2
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Wechsel und Schecks werden nicht akzeptiert.
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3
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Der Kunde hat während des Verzuges eine Geldschuld in Höhe von acht Prozentpunkten
über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Verzugszinsen sind sofort fällig und zahlbar. Der
Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
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4
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Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder durch uns schriftlich anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur
ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
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§ 6 Lieferung – Gefahrübergang – Versand
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1
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Die Lieferfrist beginnt an dem Tag, an dem Übereinstimmung und Einigung über
alle Vertragsumstände erreicht wird. Lieferfristen werden nach bestem Wissen bestimmt, sind jedoch gleichwohl
unverbindlich. |
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2
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Teillieferungen sind vorbehalten.
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3
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Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.
Eine Transportversicherung muss in jedem Einzelfall durch den Kunden beauftragt werden.
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4
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Schulden wir die Lieferung der Waren mit Montage, geht die Gefahr auf den Kunden über,
wenn die Ware sich auf dem Grundstück des Kunden befindet.
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5
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Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn auf dessen Bitte ein Lieferaufschub
vereinbart wird und unsere Lieferbereitschaft bzw. Versandbereitschaft angezeigt wurde bzw. wird.
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§ 7 Rücktritt und Lieferverzug
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1
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Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich ernsthafte Zweifel an
der Zahlungsfähigkeit des Kunden ergeben. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Vorkasse leistet. |
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2
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Wir sind bei Betriebsstörungen jeder Art, solange sie nicht grob fahrlässig oder
vorsätzlich herbeigeführt wurden, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
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3
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Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Lieferverzugs sind auf den Rechnungsbetrag der
Bestellung begrenzt. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
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§ 8 Mängel - Gewährleistung
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1
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Wir unterziehen die Ware vor dem Versand einer sorgfältigen Prüfung. Der
Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt ebenfalls sorgfältig zu überprüfen.
Zeigen sich etwaige Mängel muss der Kunde dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht
Tagen schriftlich anzeigen. Erfolgt eine solche Anzeige nicht, gilt die Ware auch in Anschauung der Mängel als
vertragsgemäß. |
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2
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Ist Vertragsgegenstand Software wird der Kunde diese innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung —
ist unsererseits auch die Installation geschuldet innerhalb von zwei Wochen ab Installation — untersuchen. Dies
gilt insbesondere bezüglich der Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit. Fehler, die festgestellt
werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen uns innerhalb einer weiteren Woche schriftlich angezeigt
werden. Erfolgt eine solche Anzeige nicht, gilt die Software auch hinsichtlich etwaiger Mängel als vertragsgemäß.
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3
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Mängel, die trotz ordnungsgemäßer Prüfung durch den Kunden nicht festgestellt
werden konnten, müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Kenntnis vom Mangel
bzw. ab dem Zeitpunkt fahrlässiger Unkenntnis schriftlich angezeigt werden. Erfolgt eine solche Anzeige nicht
frist- oder formgerecht gilt die Ware oder Software auch in Ansehung des Mangels als vertragsgemäß.
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4
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Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, den Betrieb der Arbeitsumgebung der Software
sicherzustellen. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Anwendbarkeit, Einsatzfähigkeit und
Funktionsfähigkeit von uns gelieferter Ware oder Software mit fremder Hardware, in anderen Systemen, Anlagen
usw.. Die Kompatibilität der von uns gelieferten Waren und Software mit anderer Software oder anderen
Systemen ist nicht umfassend gewährleistet. Fehlende Kompatibilität ist kein Mangel.
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5
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Ist der Kunde Unternehmer leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer
Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Käufer
Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Rücktritt ist bei nur geringfügigen Mängeln
ausgeschlossen. Neben dem Rücktritt nach erfolgloser Nachbesserung steht dem Käufer kein Schadensersatzanspruch
wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt –
falls zumutbar – die Ware beim Kunden. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen
Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung arglistig verschwiegen wurde.
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6
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Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware und/ oder Software grundsätzlich
nur unsere Produktbeschreibung bzw. die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche
Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
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7
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Erhält der Kunde eine mangelhafte Montage- oder Installationsanleitung sind wir nur zur
Nachlieferung einer mangelfreien Anleitung verpflichtet. Eine mangelfreie Montageanleitung muss nur geliefert
werden, wenn deren Fehlen einer ordnungsgemäßen Installation bzw. Montage entgegensteht. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
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8
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Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns grundsätzlich nicht.
Herstellergarantien bleiben davon unberührt. Im Einzelfall können Garantien schriftlich vereinbart werden.
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9
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Die Verjährungsfrist für Ansprüche bei Mängeln beträgt 2 Jahre und beginnt
mit der Lieferung der Kaufsache. Bei Software beginnt die Verjährungsfrist mit Ablauf der unter § 8 Abs. 2
genannten Zweiwochenfrist. Diese Frist gilt nur für Ansprüche aufgrund der Gewährleistung. Ansprüche
aufgrund einer gesondert eingeräumten Garantie bleiben unberührt. Garantieleistungen und Garantiefrist richten
sich in diesem Fall nach der jeweils einschlägigen Garantieerklärung von Vision Systems.
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10
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Wir verwenden Komponenten von namhaften Herstellern. Sollte trotz Prüfung der Spezifikationen eine solches Bauteil abweichendes Verhalten zeigen und die Funktion des Systems beeinträchtigen, so ist dies ein allgemeines Risiko und wird nicht von der Gewährleistung gedeckt.
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§ 9 Haftungsbeschränkungen
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Wir haften für alle Schäden — gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere aus Vertragsverletzung (einschließlich Rechts- und Sachmängeln) und aus unerlaubter
Handlung — nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften, wobei die Regelungen entsprechend auch für
Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten. Die Regelung des § 8 Nr. 5 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unberührt. |
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1
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Bei Vorsatz, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung
des Lebens, des Körpers und der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Dasselbe gilt bei
arglistigem Verschweigen eines Mangels und soweit wir eine der nachfolgenden Haftungsbeschränkung
entgegenstehende Garantie für die Beschaffenheit der vertraglichen Leistung übernommen haben.
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2
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Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich unsere Haftung auf den Ersatz des
typischen und vorhersehbaren, Schadens. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche
Vertreter oder leitende Angestellte verursacht worden ist.
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3
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Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen oder einfacher Fahrlässigkeit haften
wir nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesen Fällen beschränkt sich unsere
Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies
gilt auch bei leicht oder einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. In allen übrigen Fällen leichter und einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen.
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4
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Bei verschuldensunabhängiger Haftung für eine während des Verzuges eintretende
Verschlechterung oder einen während des Verzuges eintretenden Untergang der Kaufsache ist unsere Haftung
ebenfalls auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt.
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5
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Soweit Schadensersatzansprüche auf Sach- oder Rechtsmängeln der gelieferten Ware
beruhen, verjähren diese soweit nicht ein Fall des § 9 Nr. 1 vorliegt innerhalb von zwei Jahren ab
Übergabe bzw. ab Installation der Software. Die Vorschrift des 438 Abs.1 Nr. 1 a) BGB bleibt
unberührt. Alle sonstigen Schadensersatzansprüche gegen uns verjähren, soweit weder ein Fall
des § 9 Nr. 1 vorliegt noch uns grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt innerhalb von zwei Jahren
ab dem Schluß des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde davon Kenntnis erlangt
hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Ohne Rücksicht auf die Kenntnis des
Kunden oder bei grob fahrlässiger Unkenntnis verjähren solche Ansprüche in sechs Jahren von ihrer Entstehung an.
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§ 10 Export
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Wir weisen darauf hin, dass einige Produkte, die in unseren Angeboten,
Auftragsbestätigungen oder Preislisten aufgeführt sind, nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
ausfuhrgenehmigungspflichtig sind bzw. sein können. Das Risiko der Nichterteilung einer Ausfuhrgenehmigung
trägt der Kunde. Auskünfte über das Bestehen einer Genehmigungspflicht durch uns sind unverbindlich
und begründen weder vertragliche noch sonstige Ansprüche. |
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§ 11 Schlussbestimmungen
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1
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bestimmungen des UN-Kaufrechts
finden keine Anwendung. |
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Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Norderstedt, sofern der Kunde
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind jedoch berechtigt, den
Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
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3
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Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung
ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
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Stand Januar 2017
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